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Aktuelle Infos zur Überbrückungshilfe III

Ab sofort Beantragung möglich

Die Regierung hat gestern sehr unerwartet die langersehnte Überbrückungshilfe III zur Beantragung bereitgestellt. Ab jetzt können Anträge gestellt werden. Wir geben Ihnen im Ticker einen kurzen Überblick über die Vorschrift. Bei diesem sehr lange laufenden Programm benötigen wir Ihre aktive Unterstützung. Daher erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen müssen, damit wir Ihre Anträge schnellstmöglich beantragen können.

Voraussetzungen

Sie sind für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt, wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb und mehr als ein Arbeitnehmer.
  • Soloselbständige (ohne Arbeitnehmer) und selbständige Angehörige der freien – Berufe im Hauptgewerbe tätig.
  • Umsatzeinbruch in einem Monat mit mind. 30 % im Förderzeitraum (11/2020-06/2021). Als Vergleichsumsatz zählt immer das Jahr 2019.
  • Weniger als 750 Mio. € Umsatz im Jahr 2020.

Da die Einzelheiten den Rahmen sprengen würden, ist diese Aufzählung nicht endgültig.

Das wird gefördert

Es werden Fixkosten gefördert, welche im Förderzeitraum 11/2020 – 06/2021) fällig sind. Die Auflistung der Fixkosten entnehmen Sie hier.

Besonderheiten für einzelne Branchen: Insbesondere bei Einzelhandel, Veranstaltung und Kultur sowie bei den Reiseunternehmen wurde nochmal nachgebessert.

Einzelhandel:
Hier können unter bestimmten Voraussetzungen Wertverluste auf saisonale Waren gefördert werden. Hier handelt es sich aktuell jedoch um eine sehr eingeschränkte Vorschrift: Die Vorschrift gilt nur für Einzelhändler, damit nicht für Gastronomie Betriebe. 

Beispiel:
Einkauf im Dezember verderbliche Ware Saisonware (Pinke Wintermäntel) für EK 3 TEUR, die Waren werden für 5 TEUR im Dezember zum Verkauf angeboten.

Da Pink nächstes Jahr nicht mehr angesagt ist sinkt der Warenwert um 50 %.

EK 3 TEUR           neuer VK 2,5 TEUR           Diff.    0,5 TEUR

In diesem Beispiel können 500 € als Fixkosten angesetzt werden, es muss jedoch eine Einzelbewertung der Ware erfolgen und es muss sichergestellt sein, dass die Ware auch tatsächlich nur noch für 2,5 TEUR verkauft wird. Wird die Ware tatsächlich mit für 3,5 TEUR im September 2021 verkauft ist die Teilwertabschreibung in der Schlussrechnung rückgängig zu machen. Es werden nur Waren gefördert, welche nicht üblicherweise erworben werden, damit sind hier Ladenhüter, welche üblicherweise gekauft werden, nicht förderfähig.

Veranstaltungsbranche:
Hier gibt es einen Leistungskatalog welche Branchenschlüssel hierunter zu verstehen sind. (Klicke hier) Durch diese Besonderheit sollen Kosten ersetzt werden, die durch das Absagen von Veranstaltungen vergeblich wurden. Beispiel: Werbung für Großevent im November, welche bereits im August getätigt wurde.

Wie hoch ist die Förderung:
Die Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs,

-bei einem Umsatzeinbruch > 70 % beträgt die Erstattung 90 % der förderfähigen Fixkosten
– bei einem Umsatzeinbruch > 50 und < 70 % beträgt die Erstattung 60 % der förderfähigen Fixkosten
-bei einem Umsatzeinbruch > 30 und < 50 % beträgt die Erstattung 40 % der förderfähigen Fixkosten

Das benötigen wir von Ihnen:

Wir benötigen die Umsätze von 11/2020 – 01/2021 und eine Umsatzprognose für die Monate 02/2021- 06/2021 (die Monate November und Dezember entfallen, wenn wir November und Dezemberhilfe beantragt haben). Hier haben wir eine Excel – Datei bereitgestellt. 

In der Umsatzprognose kann der aktuelle Stand der staatlichen Maßnahmen mit einbezogen werden, gem. gestriger Ministerpräsidenten Sitzung ist mindestens bis zum 07.03.2021 geschlossen.

Planen Sie im förderfähigen Zeitraum notwendige Instandhaltungen?

Wurden oder werden in dem Zeitraum vom 03/2020-06/2021 bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur Umsetzung von einem Hygienekonzept durchgeführt oder Investitionen für Digitalisierungen getätigt. Unter die Digitalisierungsmaßnahmen fallen auch die Anschaffung von Laptops für Home-Office oder die Einrichtung eines Online – Handels, Sonderzahlung zur Aufnahme in ein online Portal.

Wurden KFW Kredite im Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgenommen oder andere Kredite welche Staatlich gefördert werden?

So erfolgt die Auszahlung: 

Die Auszahlung erfolgt in zwei Stufen, kurze Zeit nach Beantragung erfolgt eine Abschlagszahlung mit 50 % der Antragssumme max. 100 TEUR je Monat.

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt dann die Prüfung und Auszahlung des Restbetrages.

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Nutzen Sie unser Dr. Kittl Online-Seminar zur Überbrückungshilfe III am 15.02.2021 um 18.00 Uhr. 

Die Regierung hat die langersehnte Überbrückungshilfe III zur Beantragung bereitgestellt. Ab jetzt können Anträge gestellt werden wir wollen Ihnen im Online Seminar einen Überblick über die Vorschrift geben und Ihnen Gestaltungspotentiale aufzeigen.

Hier klicken und zum Seminar anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Webinar.

Download_Infodokument_Überbrückungshilfe_III.pdf (438 Downloads)

 

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