Übernahme von Pflegeheimkosten für andere Personen
Die Steuerermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Heimunterbringung oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Hintergrund: Die Einkommensteuer wird für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen auf […]