Ablauf Übergangsregelung elektronische Registrierkassen zum 31.12.2022

Für alle Registrierkassen, die zwischen dem 26.11.2010 und 31.12.2019 angeschafft wurden und keine Möglichkeit zur Aufrüstung mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung („TSE“) bestand, wurde eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2022 geschaffen, so dass diese weiterhin verwendet werden konnten.

Diese Kassen müssen zum 01.01.2023 gegen eine neue Kasse ausgetauscht sein!

Wenn nicht aufrüstbare Kassen über den 31.12.2022 hinaus weiterverwendet werden, sind diese nicht ordnungsgemäß und bei einer Betriebsprüfung ist mit Zuschätzungen zu rechnen!

Hinsichtlich der Meldepflicht der technischen Sicherheitseinrichtung bleibt abzuwarten, wann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Gemäß Nachrichtenlage soll dies im Jahr 2023 der Fall sein.

Dušan Cvetanović auf PixabayEuropäisches Parlament beschließt CSRD