Anpassung der Überbrückungshilfe 4
Überbrückungshilfe 4: Endlich haben wir es geschafft, unser Ü-Hilfe Team auf ein Foto zu bekommen: In der letzten Zeit hat man nämlich unsere Kollegen Pascal Wirth, Anne Kastenschmidt, Andrea Höbler und Verena Lankes kaum zu Gesicht bekommen, weil Sie Tag und Nacht mit den Anträgen für unsere Mandanten als prüfende Dritte für die Corona Hilfen der Bundesregierung beschäftigt waren. Neustarthilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III waren Ihre Hauptthemen in den vergangenen Monaten. Insgesamt haben Sie ca. 300 Anträge mit einen Gesamtantragsvolumen von knapp 30 Mio. EUR gestellt. Das Ganze konnte aber nur durch eine hervorragende Teamleistung möglich gemacht werden, weil alle Mitarbeiter der Kanzlei perfekt zusammengehalten haben: Der Rest der Belegschaft hat den vier Kollegen den „Rücken freigehalten“, damit diese für die Beantragung der Corona Hilfen ausreichend Zeit zur Verfügung hatten. Ebenso gilt der Dank an unsere Mandanten, deren Aufträge wir teilweise zeitlich verschoben wurden.
Aber mit dem Fristende der Überbrückungshilfe III zum 31. Oktober 2021 ist der Stress noch nicht vorbei. „Auch weiterhin werden wir mit den Überbrückungshilfen beschäftigt sein. Bis zum 31. Dezember läuft die Überbrückungshilfe III Plus und im neuen Jahr wird es dann für den Zeitraum Januar bis März 2022 die Überbrückungshilfe IV geben“, so Pascal Wirth, Partner sowie Leiter des Überbrückungshilfeteams von Dr. Kittl & Partner.