Erhöhte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente auch 2022
Wer sein reguläres Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf auch im kommenden Jahr bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird. Der Bundestag hat eine Verlängerung der bislang befristeten Sonderregelung bis Ende 2022 beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Die damalige Bundesregierung hatte 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise die Hinzuverdienstgrenze kräftig angehoben, zunächst auf 44.590 Euro, dann 2021 nochmals auf 46.060 Euro. Damit wollte die Bundesregierung jüngere Rentnerinnen und Rentner in besonders benötigten Jobs dazu ermuntern, vorübergehend wieder ins Berufsleben zurückzukehren.