Mehrwertsteuer Digitalpaket – Sind Sie fit für OSS?
Am 01. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU in Kraft.
Die Neuerungen haben insbesondere Auswirkung auf den Onlinehandel, da das Regelwerk für Fernverkäufe (früher Versandhandel) grundlegend reformiert und die früheren „Lieferschwellen“ signifikant abgesenkt werden, was zur Folge hat, dass wesentlich mehr Unternehmen der Steuerpflicht im Ausland unterliegen und sich zwischen diversen Registrierungen im Ausland oder dem OSS-Verfahren entscheiden müssen.
Von den vereinfachten Meldepflichten des zugleich neu eingeführten OSS-Verfahrens profitieren aber nicht nur Onlinehändler, sondern auch Unternehmen, die Dienstleistungen an Privatpersonen im EU-Ausland erbringen.
Somit ist dieses Seminar eine Pflichtveranstaltung für jeden, der Leistungen (Lieferungen und Sonstige Leistungen) an Privatpersonen im EU-Ausland erbringt oder in Zukunft erbringen möchte.
Wie die Neuregelungen im Detail aussehen, welche Chancen und Risiken sie beinhalten und welche Vorkehrungen Sie jetzt schon in die Wege leiten müssen, um an den Vereinfachungen des OSS-Verfahrens teilnehmen zu können, werden Ihnen unsere Experten aus dem Umsatzsteuer- und Digitalisierungsteam interdisziplinär erläutern und insbesondere auf folgende Punkte eingehen:
- Welche Lieferungen / Dienstleistungen sind betroffen, was fällt unter „Fernverkäufe“
- Aufhebung der Lieferschwellen und Einführung der Umsatzschwelle
- Registrierungsverfahren und -fristen für die Teilnahme am neuen OSS-Verfahren
- Auswirkung auf die Buchhaltung / Aufzeichnungspflichten
- Erforderliche EDV-Anpassungen
- Modifikation der Meldeprozesse – gegebenenfalls Deregistrierung im Ausland
- Behandlung von Sonderfällen wie Amazon Pan-EU-Versand oder Drop-Shipping