AdobeStock 251281461 scaled 1

Aktuelle Information bzgl. Überbrückungshilfe III

Sehr geehrte Mandantschaft,

zur Überbrückung der Pandemie bei Unternehmen und Solo-Selbstständigen liegen diverse Förderprogramme auf.

Der Unmut unserer Unternehmer ist groß, weil bis dato keine klaren Aussagen bzgl. der Fördervoraussetzungen und bzgl. der Bemessungsgrundlage für die Kostenerstattung vorliegen. Diesem Unmut wurde Rechnung getragen und am 19.01.2021 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen, ein Schriftsatz zur Vereinfachung und Verbesserung der wirtschaftlichen Hilfe bzgl. Überbrückungshilfe III erlassen (zum Download) .

Anbei erhalten Sie auch ein vom BMF verbessertes Term-Sheet Überbrückungshilfe III (Stand 21.01.2021). Aus dem Sheet können Sie die zurzeit geltenden Voraussetzungen und die förderfähigen Maßnahmen übernehmen. Aus dem Sheet können Sie auch entnehmen, dass die Antragsstellung erst möglich ist sobald die elektronische Antragsplattform freigeschaltet ist (geplant Ende Februar 2021) (zum Download).

Nach unserem jetzigen Kenntnisstand muss der Antrag für die Überbrückungshilfe III für den gesamten Förderzeitraum gestellt werden.

Empfehlung aus dem Sheet:

Förderfähige Maßnahmen auf die Monate verlagern in denen die höchste Umsatzeinbuße zu erwarten ist.

 

Für Rückfragen und für eine Unterstützung bei der Planung steht Ihnen Herr StB Pascal Wirth selbstverständlich jederzeit wie gewohnt per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung.

 

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner

 

Bildnachweis: Adobe Stock – studio v-zwoelf