brexit 4166040 1920

Deadline 31.03.2021 für Antrag zu Vorsteuervergütung

-> Verschenken Sie kein Geld:

Während Vorsteuervergütungsanträge 2020 innerhalb der EU bis zum 30.09.2021 übermittelt werden können, endet die Antragsfrist für die Erstattung von im Jahr 2020 im Vereinigten Königreich (UK) gezahlten Vorsteuern aufgrund des Artikels 51 Abs. 3 des Austrittsabkommens bereits am

31.März 2021!!!!!

Dies gilt wechselseitig sowohl für Vorsteuern,

  • die von einem im Inland ansässigen Unternehmer in UK gezahlt wurden auch
  • für Vorsteuern, die ein im UK ansässiger Unternehmer in Deutschland gezahlt hat.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Umsatzsteuer-Team gerne zur Verfügung.

Petra Weikl
Diplom-Kauffrau (Univ.)
Zertifizierte Fachkraft für das Umsatzsteuerrecht (IFU/IWIST)

Pascal Wirth
Steuerberater

Bildnachweis: pixabay – fotoblend