Corona-Tests in Betrieben: Pflicht zum Angebot, nicht Pflicht zum Testen!
Arbeitgeber müssen ab kommender Woche ihren Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, regelmäßig Schnelltests auf das Coronavirus anbieten. Das sieht der neue § 5 der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, der am kommenden Dienstag (20.04.) in Kraft tritt und vorerst bis zum 30. Juni 2021 gilt. Nach der Neuregelung müssen Arbeitgeber all ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im […]