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Ladestationen für Elektroautos: So können Sie einen Zuschuss abrufen – selbst wenn Sie (noch) kein E-Auto besitzen!

Liebe Mandanten*innen,

seit 24.11.2020 besteht die Möglichkeit, über die KfW-Bank einen Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen für Elektroautos (sog. „Wallbox“) an ausschließlich privat zugänglichen Stellplätzen von Wohngebäuden zu erhalten.

Interessant ist diese Fördermöglichkeit für Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter sowie Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen sowie Wohnungsgenossenschaften). Eine gewerbliche Nutzung an öffentlich zugänglichen Ladestationen, z.B. an gewerblichen Gebäuden, Tiefgaragen, etc. ist von der Förderung ausgeschlossen.

  • Der Zuschuss beträgt maximal 900€ pro Ladepunkt. Voraussetzung ist, dass die Gesamtkosten für den Ladepunkt mindestens 900 € betragen.
  • Wenn mehrere Ladepunkte vorhanden sind, können pro Ladepunkt jeweils 900€ Zuschuss beantragt werden.
  • Wenn die Gesamtkosten pro Ladepunkt unter dem Schwellenwert liegen, greift der Zuschuss der nächst niedrigeren Stufe:

 

Anzahl Lade­punkte Schwellenwert  Gesamtkosten Gesamt­zuschuss
1 900 EUR z. B. 700 EUR 0
1 900 EUR mind. 900 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z. B. 1.500 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR mind. 1.800 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z. B. 2.100 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR mind. 2.700 EUR 2.700 EUR

 

Zusätzlich darf für die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger. Die Liste der Hersteller von förderbaren Ladestationen sowie weitere Informationen zum Zuschuss und zur Antragstellung erhalten Sie über die Webseite der KFW-Förderbank oder direkt mit einem Klick auf diesen Link.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner