Überbrückungshilfe: Mit zinsloser Stundung und Dispositionskrediten Liquidität sichern!
1. Überbrückungshilfe: Zinslose Stundung der Steuerzahlungen weiterhin möglich Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, können bei ihrem Finanzamt – wie bereits seit dem 19. März 2020 – bis zum 31. März 2021 einen Antrag auf (Anschluss-) Stundung grundsätzlich aller Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens […]