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Achtung: Neue USt-Id. Nummern bei niederländischen Kunden

Niederländische Einzelunternehmer haben zum Stichtag 01.01.2020 eine neue USt-Id. Nummer erhalten; bei allen anderen Rechtsformen bleiben die USt-Id. Nummern aber unverändert erhalten.Wenn Sie in Liefer- oder Leistungsbeziehungen zu niederländischen Einzelunternehmern stehen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die neuen USt-Id. Nummern in Ihre Stammdaten einpflegen: Seit dem Inkrafttreten der Quick Fixes zum 01.01.2020 stellt die Angabe von korrekten USt-Id. Nummern in der Zusammenfassenden Meldung eine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung dar.

Ob, und wenn ja, in welchen Fällen, eine falsche ZM dahingehend berichtigt werden kann, dass die Steuerfreiheit der Lieferung trotzdem erhalten bleibt, ist dabei sehr vage geregelt und lässt den Finanzbehörden viel Spielraum für eine Versagung der Steuerfreiheit.Um die Steuerfreiheit Ihrer innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen somit dringend, vor Abgabe der ZM 01/2020

  • Ihren Kundenstamm zu überprüfen, ob Sie an niederländische Einzelunternehmen liefern
  • von diesen Kunden die neuen USt- Id. Nummern anzufordern UND
  • einen qualifizierten Abruf für die neue erhaltenen USt-Id. Nummern durchzuführen (inkl. Archivierung des Ergebnisses)

Für Rückfragen zu den Quick Fixes, zur qualifizierten Überprüfung von USt-Id. Nummern oder der niederländischen Neuregelung steht Ihnen unser Umsatzsteuer-Team wie gewohnt gerne zur Seite.

 

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