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Grundsteuer – Auftrags- und Vollmachtserteilung

Die Grundsteuererklärungen müssen bis zum 31.10.2022 an das Finanzamt übermittelt werden. In unserem letzten Ticker hatte sich bezüglich dieser Frist ein Fehler eingeschlichen.

Wir haben bereits zahlreiche Informationsschreiben der verschiedenen Finanzämter von unseren Mandanten erhalten. In diesen Schreiben sind insbesondere die Adresse sowie das Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit beim Finanzamt enthalten. Für die Erstellung der Feststellungserklärung des neuen Grundsteuermessbetrages benötigen wir aber weitere Informationen, sowie eine Vereinbarung bezüglich Auftrags- und Vollmachtserteilung.

Außerdem erhalten die o.g. Informationsschreiben der Finanzämter nur natürliche Personen. Gesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, etc.) müssen aber selbstverständlich auch entsprechende Erklärungen abgeben.

Bitte laden Sie auf unserer Internetseite unsere Vereinbarung zur Erstellung der Feststellungserklärung, Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts/Äquivalenzwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 mit der Sie uns den Auftrag zur Erstellung der o.g. Erklärungen sowie eine Vollmacht gegenüber dem Finanzamt sowie gegenüber weiteren Behörden zum ggf. erforderlichen Datenabruf erteilen. Bitte schicken Sie uns diesen Auftrag inkl. Vollmacht unterzeichnet zurück. Wir benötigen je Ehepartner und Gemeinschaft / Gesellschaft eine gesonderte Vereinbarung. Die uns bereits bisher erteilten und vorliegenden Vollmachten reichen weder dem Finanzamt (aus technischen Gründen der Finanzverwaltung) noch gegenüber den anderen Behörden (zusätzliche Vollmacht erforderlich) aus.

Neben den o.g. Schreiben der Finanzämter benötigen wir für die Erstellung der Erklärungen zusätzliche individuelle Informationen.

Für Grundstücke in Bayern benötigen wir von Ihnen:

Gemeinde, Gemarkung, Flur-Nummer, ggf. Miteigentumsanteil, Grundstücksfläche (des gesamten Grundstücks – auch z.B. bei einer Eigentumswohnung mit einem Miteigentumsanteil an dieser Gesamtfläche), Lagefinanzamt, Art des Grundstücks (unbebaut, bebaut, Land- und Forstwirtschaft), Eigentumsverhältnisse, Nutzungsart (z.B. eigene Wohnzwecke, fremde Wohnzwecke), Wohnfläche bzw. Nutzfläche (auch Garagen, Nebengebäude)

Bitte verwenden Sie zur Erfassung der Daten je Objekt die auf unserer Internetseite www.kittl-partner.de/leistungen/grundsteuer zum Download bereitstehenden Vorerfassungsbögen. Gerne können Sie die PDF-Version nutzen.

Bitte füllen Sie die Vorerfassungsbögen auch dann aus, wenn Sie uns schon früher, z.B. für eine Schenkungsteuerberechnung, einen Teil der erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Zum einen können sich sowohl die Daten als auch die Eigentumsverhältnisse in der Zwischenzeit geändert haben (entscheidend für die Erklärungen ist der Stand zum 1.1.2022), zum anderen haben wir damals möglicherweise nicht alle jetzt erforderlichen Daten von Ihnen benötigt (z.B. die Wohnfläche).

Die notwendigen Daten finden Sie auf Kaufverträgen, Teilungserklärungen, Mietverträgen, Brandversicherungsunterlagen, Bauanträgen, Bauplänen, Flächenberechnungen der Architekten, etc. Sollten Sie hierzu Unterstützung bei der Informationsbeschaffung benötigen, dann rufen Sie uns bitte an.

Wenn Ihnen z.B. die Wohnfläche trotzdem nicht bekannt ist, dann müssen Sie diese Fläche möglichst genau messen. Die Wohnfläche ist in Bayern zentraler Bestandteil der neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

Ein Teil der Daten (z.B. Flurnummer, Grundstücksfläche, Ertragsmesszahl bei landwirtschaftlichen Grundstücken) kann inzwischen über einen kostenlosen BayernAtlas Grundsteuer für Jedermann online abgerufen werden: https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/. Die Wohnfläche und die Miteigentumsanteile an einer Grundstücksfläche müssen Sie aber individuell über andere Datenquellen recherchieren.

Wenn ein Grundstück mehrere Eigentümer hat (z.B. Ehegatten, Erbengemeinschaft, GbR, etc.), dann erhält nur ein Eigentümer ein Informationsschreiben vom Finanzamt und es muss nur einer der Eigentümer eine Erklärung abgeben. Allerdings sind in dieser Erklärung alle Eigentümer mit Eigentumsanteil, Adresse, Steuernummer und ID-Nr. anzugeben.

Bitte sammeln Sie die erforderlichen Daten und füllen die entsprechenden Vorerfassungbögen aus. Bitte beachten Sie, dass je nach Bundesland in dem sich das Grundstück befindet, unterschiedliche Angaben benötigt werden. Auf unserer Internetseite finden Sie daher unterschiedliche Vorerfassungsbögen. Wenn kein spezieller Bundesland-Vorerfassungsbogen vorhanden ist, dann verwenden Sie den Vorerfassungsbogen „Bundesmodell“.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Datenbeschaffung. Wir werden dazu am 20.07.2022 ein Online-Seminar anbieten. Eine separate Einladung erfolgt über unseren Kanzlei-Ticker.

Bitte schicken Sie uns die Informationsschreiben und Vorerfassungsbögen möglichst gesammelt für alle Ihre Grundstücke zu.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf https://www.grundsteuer.bayern.de/

Kontakt:
Christian Pongratz
Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge
christian.pongratz@kittl-partner.de