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Informationen zur Grundsteuerreform – Schreiben der Finanzämter zur Land- und Forstwirtschaft

Die Finanzämter in Bayern verschicken inzwischen die ersten Informationsschreiben an die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: „Mitteilung über ein neues Aktenzeichen für die Feststellung der Grundsteueräquivalenzbeträge für Ihren Wohnteil“

Zum einen wird in diesen Schreiben das Aktenzeichen für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mitgeteilt. Bitte bewahren Sie diese Schreiben unbedingt auf, da ohne Aktenzeichen keine Erklärung übermittelt werden kann.

Zum anderen wird ein zusätzliches Aktenzeichen vergeben für den sog. „Wohnteil“. Wohngebäude, Grund und Boden, der nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, sowie Gebäude, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen für die Grundsteuer nicht mehr dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, sondern für diese wirtschaftlichen Einheiten müssen gesonderte Erklärungen zur regulären Grundsteuer abgegeben werden. Daher werden für diese nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Einheiten eigene Aktenzeichen benötigt.

Mit dem Rückantwort-Schreiben, welches den Informationsschreiben beiliegt, können Sie daher gesonderte Aktenzeichen anfordern. Bitte fordern Sie entsprechende Aktenzeichen an, wenn entsprechende Wohnungen oder Gebäude, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, bisher bei der Grundsteuer Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet waren.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: https://kittl-partner.de/leistungen/grundsteuer/ 
Hier stellen wir Ihnen auch Excel-basierte Vorerfassungsbögen zur Verfügung (für den Upload in unser Grundsteuer-Portal).

Zu gegebener Zeit werden wir Ihnen auch ein Seminar zu diesem Thema anbieten.

Ihr Team von Dr. Kittl & Partner