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Grundsteuer – Der Bewertungsmarathon steht vor der Tür

Ab 01.07.2022 können die Feststellungserklärungen beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Frist für die Übermittlung der Erklärungen läuft vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022.
Bei der Erklärungsabgabe an das Finanzamt haben Sie zwei Alternativen:
1. Sie können diese Erklärung entweder selbst über elsteronline.de (Registrierung erforderlich; nur ein Zugang für alle Grundstücke in allen Bundesländern) erstellen und übermitteln,
oder
2. Sie beauftragen uns mir der Erstellung und Übermittlung. Sollten wir den Auftrag übernehmen, schicken Sie uns bitte die Ihnen bereits zugeschickten Finanzamtschriftsätze per Post oder per E-Mail an grundsteuer@kittl-partner.de. Wir schicken Ihnen anschließend unsere entsprechende Auftragsvereinbarung inkl. Vollmacht zu.
Sicherlich haben Sie bereits Informationsschreiben der Finanzämter erhalten. In diesen Schreiben sind insbesondere die Adressen, sowie das Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit beim Finanzamt erhalten. Für die Erstellung der Feststellungserklärung des neuen Grundsteuermessbetrages benötigen wir aber weitere Informationen.
Außerdem erhalten die o.g. Informationsschreiben der Finanzämter nur natürliche Personen. Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, etc.) müssen aber selbstverständlich auch entsprechende Erklärungen abgeben.

Neben den o.g. Schreiben der Finanzämter benötigen wir für Grundstücke in Bayern folgende Informationen von Ihnen:

  • Gemeinde
  • Gemarkung
  • Flur-Nummer, ggf. Miteigentumsanteil
  • Grundstücksfläche (des gesamten Grundstücks – auch z.B. bei einer Eigentumswohnung mit einem Miteigentumsanteil an dieser Gesamtfläche)
  • Lagefinanzamt
  • Art des Grundstücks (unbebaut, bebaut, Land- und Forstwirtschaft)
  • Eigentumsverhältnisse, Nutzungsart (z.B. eigene Wohnzwecke, fremde Wohnzwecke)
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche

Bitte verwenden Sie zur Erfassung der Daten je Objekt die auf unserer Internetseite https://kittl-partner.de/leistungen/grundsteuer/ zum Download bereitstehenden Vorerfassungsbögen. Aus technischen Gründen empfehlen wir aktuell noch die PDF-Version.

Wegen den am Markt noch nicht ausgereiften Programmen können wir erst ab 01.07.2022 mit der Erfassung Ihrer Daten beginnen.
Von der Verwaltung ist geplant, dass ein Teil der erforderlichen Daten voraussichtlich ab 01.07.2022 über einen kostenlosen BayernAtlas Grundsteuer für Jedermann online abrufbar ist.
Die Wohnfläche und die Miteigentumsanteile an einer Grundstücksfläche müssen Sie aus Ihren eigenen Unterlagen besorgen.

Bitte beginnen Sie frühzeitig mit der Sammlung der erforderlichen Daten und schicken Sie uns die Informationsschreiben und Vorerfassungsbögen möglichst gesammelt für alle Ihre Grundstücke zu.

Wir werden dazu Anfang Juli, sobald ausreichend Informationen vorliegen, ein Online-Seminar anbieten, um Sie bei dieser Erklärungsabgabe zu unterstützen.

Ihr Grundsteuer Team:

Christian Pongratz
Steuerberater

Elisabeth Bily-Waschinger
Steuerberaterin

Simon Fischl
Steuerassistent