Ende der Übergangsfrist für die Eintragung von GmbHs im Transparenzregister

Wir hatten Sie bereits mit unserem Kanzleiticker vom 2. August 2021 umfassend zur Eintragungspflicht für Gesellschaften im Transparenzregister informiert; diese Informationen können Sie hier jederzeit gerne nochmal nachlesen.

 

Für die seit August 2021 bestehende Volleintragungspflicht im Transparenzregister, die für alle Gesellschaften gilt, die auch im Handelsregister eingetragen sind (also alle Personen- und Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der GbR) gab es bislang noch Übergangsfristen, binnen derer die Nichteintragung nicht bußgeldbewehrt war.

Zum 30. Juni 2022 endet diese Übergangsfrist der Eintragungen nun für alle Genossenschaften, europäische Genossenschaften, Partnerschaften und auch für die häufigste aller deutschen Kapitalgesellschaften, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Das bedeutet, diese Gesellschaften müssen unter Benennung ihrer jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten und mit allen weiteren mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30. Juni 2022 in das Transparenzregister eingetragen werden. Bei fehlender Eintragung nach diesem Zeitpunkt drohen ihnen empfindliche Bußgelder.

Wir raten Ihnen daher, Ihre Gesellschaften mit beschränkter Haftung in den kommenden Wochen beim Transparenzregister zu registrieren, sofern bislang noch nicht geschehen; das gilt insbesondere auch für sämtliche Komplementär-GmbH´s von GmbH & Co. KG´s, bei denen häufig zwar die GmbH & Co. KG bereits eingetragen ist, die Komplementär-GmbH jedoch noch nicht. Auch wenn es „nur“ eine Verwaltungs GmbH ist, unterliegt sie trotzdem der Eintragungspflicht im Transparenzregister!

Die Transparenzregistereintragung können Sie jederzeit auch ohne anwaltliche Hilfe unter www.transparenzregister.de vornehmen; eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem oben verlinkten Kanzleiticker vom August 2021. Auf Auftrag übernehmen wir die Eintragung aber auch gerne für Sie; hierfür sowie für Rückfragen jeglicher Art steht die Rechtsabteilung jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwältin Kristina Günzkofer

kristina.guenzkofer@kittl-partner.de

0991/37 005-304

Rechtsanwältin Tanja Boblest
tanja.boblest@kittl-partner.de

0991/37 005-307