image0

IHK Veranstaltung zu Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen. Noch sind wenige Unternehmen in Deutschland unmittelbar von der Richtlinie betroffen, doch dies ändert sich schon bald.
„In den nächsten Jahren werden die Kriterien sinken und indirekt wird zumindest über Stakeholder oder Lieferketten jedes Unternehmen von CSRD betroffen sein“, sagte Andreas Schwarzhuber (Dr. Kittl & Partner). Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erklärte heute Vormittag den rund 80 Teilnehmern der IHK-Veranstaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU in Deggendorf, was hinter der Regulatorik steckt, was alles zu beachten ist und wie die schrittweise Ausweitung aussieht, die bereits ab dem kommenden Jahr viele Unternehmen treffen wird. Er erklärte die zwölf ESRS-Standards, die sich in vier Bereiche unterteilen lassen: Allgemeingültig, Umwelt, Soziales und Governance. Schwarzhuber ging auch auf die EU-Taxonomie-Verordnung ein, die ebenfalls ein Bestandteil des CSRD ist. Er riet den anwesenden Unternehmern, sich ab sofort mit der neuen Regulatorik zu beschäftigen, eine Betroffenheits- und Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, die bereits verfügbaren Datenpunkte zu analysieren, Lücken zu schließen und die Prozesse, Systeme und IT-Lösungen im Unternehmen an die neuen Aufgaben anzupassen. „Vorbeikommen werden Sie an dem Thema nicht“, so Schwarzhuber.
Einen Einblick aus der Praxis lieferte bei der Veranstaltung Marco Goette, Nachhaltigkeitsmanager bei Gruber-Folien GmbH & Co. KG. Das Unternehmen aus Straubing ist aktuell noch nicht unmittelbar von der CSRD betroffen, stellt aber auf freiwilliger Basis trotzdem bereits einen Nachhaltigkeitsbericht auf. Goette erklärt, warum sein Unternehmen dies macht: Nachhaltigkeit spiele im Unternehmen eine immer größere Rolle und dies wolle man auch nach außen kommunizieren. „Wir wollen proaktiv handeln, künftige und bereits bestehende Erwartungen erfüllen und einfach zeigen, dass uns das Thema wichtig ist“, so Goette. Er erklärte, wie sein Unternehmen den freiwilligen Bericht auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aufstellt, mit welchem Arbeitsaufwand man rechnen muss, wie die Daten erfasst werden und was dabei beachtet werden muss.
Nähere Informationen zum Thema CSRD – inklusive Angaben, welche Unternehmen ab wann zur Abgabe des Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind – finden Sie hier 👉 https://lnkd.in/dgqPtx5q

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an

Andreas Schwarzhuber

Partner I Wirtschaftsprüfer I Steuerberater

Telefon: 0851 – 95993 -55

E-Mail: Andreas.Schwarzhuber@kittl-partner.de

Text und Bilder mit freundlicher Genehmigung der IHK Niederbayern