Kurzarbeit – Das benötigen wir für Ihre Lohnabrechnung

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

zur zügigen Bearbeitung der endgültigen Lohnabrechnung März mit Kurzarbeiterregelung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen in digitaler Form:

  1. die einigen Mandanten bereits übermittelte Excelliste, die Sie bitte mit den normalen Soll-Stunden und reduzierten Ist-Stunden für jeden Mitarbeiter gesondert ausfüllen;
    hier können Sie die Liste nochmals downloaden;
  2. die Bestätigung, dass jeder Mitarbeiter, der in Kurzarbeit geschickt wird, seinen Resturlaub vom Vorjahr und seine Überstunden bis auf das notwendige Maß abgebaut hat;
    eine Vorlage für die Bestätigung finden Sie hier;
  3. eine Kopie Ihrer Anzeige über Kurzarbeit, welche Sie an die Bundesagentur für Arbeit übersandt haben;
  4. die Kurzarbeitergeld-Nummer (kurz: „KUG“-Nummer), die Sie von der Bundesagentur für Arbeit nach erfolgter Anzeige der Kurzarbeit bekannt bekommen haben;
  5. Kopien der Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern zur Reduzierung der Arbeitszeiten.
  6. Sofern Sie freiwillig Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld an Ihre Mitarbeiter zahlen – über diese Möglichkeit hatten wir Sie mit unserem Ticker in der vergangenen Woche informiert – so teilen Sie uns bitte mit, für welche Mitarbeiter und in welcher Höhe Sie Zuschüsse gewähren, damit dies individuell im System erfasst werden kann.

Bitte übermitteln Sie uns die angeforderten Unterlagen, soweit möglich, in einer einheitlichen PDF-Datei. In jedem Falle sollte die Übersendung per E-Mail an die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse Ihres Lohnsachbearbeiters oder an unsere Kanzleiadresse kanzlei@kittl-partner.de erfolgen – nicht per Fax und nicht per Post.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Kanzlei Dr. Kittl & Partner

 

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