Befreiung der USt-Sondervorauszahlung 2021
Um die durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, wird den Unternehmern auf Antrag in 2021 eine Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat gewährt, ohne dass hierfür eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen des Jahres 2020 an das Finanzamt zu entrichten ist. Dies gilt […]