Kein Verfall von Urlaub Ihrer Arbeitnehmer zum 31.12. oder 31.03.
Bisher verfiel nicht genommener Urlaub Ihrer Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz am Ende des Kalenderjahres; ausnahmsweise mit Ablauf der ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres. Diese gesetzliche Regelung ist nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts seit diesem Jahr anders auszulegen. Jetzt verfällt nicht genommener Urlaub nur noch dann, wenn […]